Kaum Neues

Bern, 28. Februar 2014
Medienmitteilung

 

Bericht der Oberaufsichtskommission (OAK) zum Asylwesen
Kaum Neues


Der OAK-Bericht zum Asylwesen enthält kaum Neues. Fakten, die seit Längerem bekannt sind, werden einmal mehr vorgebracht. Vor allem zeigt der Bericht auf, dass der Migrationsdienst und das Amt für Migration und Personenstand bereits daran sind, die durch Regierungsrat Hans-Jürg Käser in Auftrag gegebene KPMG-Studie bzw. die darauf gestützten Empfehlungen der Finanzkontrolle rasch möglichst umzusetzen.

 

 

 

An einer Medienorientierung haben heute Vertreter der Oberaufsichtskommission (OAK) des Grossen Rates ihre Abklärungen im Zusammenhang mit den Strukturen und Abläufen im Amt für Migration und Personenstand (MIP) sowie der Zusammenarbeit mit externen Organisationen zwecks Betreuung von Asylanten vorgestellt.


Beim MIP hat die OAK auf eine eigene Untersuchung verzichtet. Die Kommission stützt sich ausschliesslich auf bereits Bekanntes, welches aus der von der Polizei- und Militärdirektion (POM) im November 2012 selber in Auftrag gegebenen Überprüfung durch die KPMG sowie dem darauf beruhenden Bericht der Finanzkontrolle stammt. Letzerer hat einzelne Punkte und Empfehlungen der KPMG aufgenommen.


Gemäss OAK sind die Behebung der Mängel und die Optimierung weit fortgeschritten. Bedauert wird lediglich, dass die Finanzkontrolle über mehrere Jahre Feststellungen machte und sie nicht mit "Wesentlichkeit gross" bezeichnete. Damit wird die Arbeit der Finanzkontrolle kritisiert. Schwer nachvollziehbar erscheint da die Aussage, wonach die Direktion Hinweisen der Finanzkontrolle dringend hätte nachgehen müssen, obwohl diese selbst die Hinweise nicht als dringend (rot) bezeichnet hatte.


Bei der Zusammenarbeit mit den Vertragspartnern im Asylwesen moniert die OAK als Hauptpunkt, dass es betreffend Asylwesen im Kanton Bern keine Strategie gebe. Dieser Vorwurf ist schwer verständlich. Die Asylpolitik ist weitestgehend durch den Bund bestimmt. Es gibt daher gar keinen Spielraum, um auf kantonaler Ebene eine eigenständige Strategie zu entwickeln. Vielmehr geht es darum, Bundesrecht umzusetzen.


Zuzustimmen ist der OAK in der – allerdings nicht neuen – Feststellung, dass die Bereinigung der Forderungen durch ein offenbar nicht sehr taugliches System ASYDATA erschwert wird. Dieses weist nur eine ungenügende Schnittstelle zum kantonalen Verbuchungssystem FIS auf. Eine rasche Ablösung ist daher zwingend.


Zusammenfassend kann festgehalten werden, dass die zuständigen Ämter daran sind, die Empfehlungen umzusetzen, welche die von der POM in Auftrag gegebene Überprüfung durch die KPMG (bzw. Finanzkontrolle) hervorgebracht hat. Der Prozess ist noch nicht abgeschlossen, aber auf guten Wegen.